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Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung

Die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB) beschreiben die Berechnungsmethoden und Methoden zum Austausch von Daten. Es gibt GAEB-Verfahrensbeschreibungen (GAEB-VB) und REB-Verfahrensbeschreibungen. Bezugsquellen für die Verfahrensbeschreibungen sind der Beuth-Verlag und FGSV Verlag.

Der Herausgeber für die bekannte REB 23.003 ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Bonn (BMVBS) – Ansicht vom Robert Schumann Platz

Folgende GAEB / REB – Verfahrensbeschreibungen sind vorhanden:

VerfahrensbeschreibungBemerkung
REB-Allg.Allgemeine Bedingungen für die Anwendung der REB-Verfahrensbeschreibungen
REB-VB 20REB-Verfahrensbeschreibungen, Abschnitt 20: Messwerteaufbereitungen
20.003 Querprofilbestimmung durch Interpolation
20.073 Bestimmung von Begrenzungslinien in Querprofilen
20.103 Auswertung von Nivellements
20.203 Auswertung von Tachymeteraufnahmen
20.214 Auswertung von elektrooptischen Tachymeteraufnahmen
20.303 Terrestrische Querprofilaufnahme
20.314 Auswertung elektrooptischer Querprofilaufnahmen
GAEB-VB 20.40420.404 Automatische Dreiecksvermaschung
REB-VB 22REB-Verfahrensbeschreibungen, Abschnitt 22: Besondere Erdmassenberechnungen
22.013 Massen und Oberflächen aus Prismen
GAEB-VB 22.11422.114 Ermittlung von Rauminhalten und Flächen aus Horizonten
REB-VB 23REB-Verfahrensbeschreibung, Abschnitt 23: Allgemeine Abrechnungsverfahren
23.003 Allgemeine Bauabrechnung
GAEB-VB 23.00423.004 Allgemeine Mengenberechnung (Nicht freigegeben!)
REB-VB 25REB-Verfahrensbeschreibung, Abschnitt 25: Besondere Abrechnungsverfahren im Ingenieurbau
25.003 Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl
REB-VB 27REB-Verfahrensbeschreibung, Abschnitt 27: Besondere Abrechnungsverfahren im Kanalbau
27.003 Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub
REB-VB 29REB-Verfahrensbeschreibung, Abschnitt 29: Besondere Abrechnungsverfahren in
Ausbau- und Gebäudetechnik
29.004 Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen

REB-VB 23.003

Die REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 ist auch unter dem Begriff “Allgemeine Bauabrechnung” seit 1979 auf dem Markt eingeführt und bekannt. Neben der Beschreibung für den Aufbau der Austauschdatei DA11 sind die Abrechnungsverfahren und Berechnungsmethoden beschrieben.

Die Formelsammlung der REB-VB 23.003 besteht aus 25 verschiedenen Formeln. Die bekannteste der REB-VB 23.003-Formel ist die “Formel 91″ – auch als “Freie Formel” bekannt. Mit ihr kann ein mathematischer Ansatz wie z. B.

“4 * (3,45 + 2,34 + 4,12) * 2,45 * 0,365=”

abgestellt werden. Die Formel 91 kann sich maximal über 6 Zeilen (mit je 38 Zeichen) erstrecken. Nach den Werten ist ein Gleichheitszeichen notwendig.

Ein Beispiel aus der REB-VB 23.003 für die Anwendung der Formeln 04 und 91

Eine weitere bekannte Formel ist die Formel 04 (oder 4) für ein Rechteck bzw. einen Quader. Die Formel 04 ist auch ein Beispiel für die Formeln, mit denen Flächen und Rauminhalte berechnet werden können. Je nach Anzahl der Eingabewerte wird eine Fläche (Formel 04 mit 2 Werten) oder ein Rauminhalt (Formel 04 mit 3 Werten) berechnet.

Weiterentwicklung: Es ist geplant für 2009 eine neue Version der REB 23.003 vorzustellen. Hierbei sollen Anforderungen vom Markt in die bestehende REB 23.003 fortgeschrieben werden (Harmonisierung). Die VB soll den Namen “Allgemeine Mengenberechnung” REB-VB 23.003 Ausgabe 2009 tragen. Die Ordnungszahl sollen an die Vorgabe von GAEB 90 angepasst werden. Darüber hinaus sollen weitergehende Anforderungen an die REB 23.003 gesammelt werden und spätestens 2010 zu einer Neufassung der REB-VB 23.003 führen.

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